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ästhetische Chirurgie

Die ästhetische Chirurgie und ihre Besonderheiten

Unter ästhetischer Chirurgie versteht man weitgehend Eingriffe, die dazu dienen, das äußere Erscheinungsbild eines Menschen positiv zu verändern. In den wenigsten Fällen liegt eine medizinische Indikation vor, sodass die sogenannten Schönheitsoperationen im Normalfall auch nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen gehören. Eingriffe, die der Patient wünscht, um subjektive Unzulänglichkeiten zu beseitigen, werden also in der Regel als private Leistung von den Schönheitschirurgen erbracht und müssen vom Patienten selbst bezahlt werden.

Wer darf was?

Eingriffe in den menschlichen Körper dürfen nur von einem entsprechend ausgebildeten Chirurgen ausgeführt werden. Mithilfe von Zusatzqualifikationen kann sich ein Chirurg weiterbilden zum Facharzt für plastische und ästhetische Chirurgie. Ärzte und Kliniken unterliegen in Deutschland dabei strengen Kontrollen, um die Sicherheit der Patienten bei Schönheitsoperationen sicherzustellen. Obwohl es sich bei Fachkliniken für ästhetische Chirurgie in der Regel um reine Privatkliniken handelt, müssen sich auch diese dem Qualitätssicherungssystem nach rechtlichen Vorgaben unterziehen.

Die ästhetische Chirurgie teilt den Körper des Menschen in verschiedene Zonen und Indikationen ein. Bariartrische Behandlungen beschäftigen sich hauptsächlich mit der Reduzierung von Körperfett durch operative Eingriffe wie etwa das Absaugen von Fett. Die weibliche Brust kann verschiedene Behandlungsindikationen aufweisen. Dazu gehören unter anderem die Brustvergrößerung oder Verkleinerung, die Beseitigung von Deformationen, Korrekturen an den Brustwarzen und vieles mehr. Das menschliche Gesicht weist ebenfalls eine ganze Reihe von möglichen Indikationen für einen ästhetisch-chirurgischen Eingriff auf. Facelifting zur Beseitigung von Falten, die Korrektur von Hängeliedern oder Doppelkinn, Nasenoperationen oder Veränderungen der Ohrmuschelform gehören neben einigen anderen dazu. Die ästhetische Chirurgie beschäftigt sich auch mit der Haut. Das Entfernen inzwischen unerwünschter Tattoos gehört hier genauso zu den Eingriffsmöglichkeiten wie das Entfernen von Aknenarben, Warzen, Feuermalen und anderen störenden Hauterscheinungen. Im Bereich des Körpers gehören neben den ästhetischen Veränderungen der Figur zum Beispiel auch die notwendigen Operationen bei einer Geschlechtsumwandlung in den Bereich der ästhetischen Chirurgie.